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Der Ongate Blog – Ongate GmbH

Google-Indexierung fehlerlos für eine Suchmaschinenoptimierung

21. Februar 2009

Durch die Vermeidung bestimmter Fehler kann man einer Verbannung aus dem Google-Index aktiv entgegenwirken und die eigene Auffindbarkeit und die Suchmaschinenoptimierung im Netz über Google und Co. deutlich erhöhen.
Das betrifft im Prinzip alle Suchmaschinen und die Berücksichtigung der Tipps erhöht somit die gesamte Performance und die gut.

Webhoster
Man sollte einen Webhoster wählen, der gut erreichbar ist, und nicht durch Ausfallzeiten glänzt. Kann der Google-Bot eine Webseite oft nicht erreichen, weil der server down ist, oder reagiert die Webseite extrem langsam, führt das zur Abwertung.

Doorway-Seiten
Seiten, die nur mit Suchmaschinen-relevantem Text gefüllt sind, die unmittelbar nach ihrem Aufruf per Jayscript oder Meta-Refresh zu einer anderen Seite weiterleiten, sollte man tunlichst unterlassen. Die Nutzung von Doorway-Seiten hat seinerzeit zum vorübergehenden Ausschluss von BMW.de aus dem Google-Index geführt.

Nachbarseiten
Eine Verlinkung zu Seiten, die bereits aus dem Index ausgeschlossen sind, sollte man vermeiden. Dazu zählen auch Linkfarmen oder ähnliche, die von Google als unseriös eingestuft sind.

Unsichtbarer Text
Unsichtbarer Text, d.h. weißer Text auf weißem Grund, oder bildüberlegter Text mit Hilfe von Javascript waren mal beliebte Methoden um die eigene Gewichtigkeit online zu erhöhen. Google kennt inzwischen diese Hintertüren, Strandkorbund straft diese zügig mit einem Klick und man fliegt aus dem Index.

unique content
Presseseiten erlauben oft, Meldungen im Originaltext zu übernehmen. Google erkennt reine Dopplungen jedoch und stuft in dieser Form erzeugten Content ab. Besser ist es immer den gefundenen Text als Grundlage zu nehmen, und Meldungen individuell zu verfassen seo.

iPhone-Kauf ohne Vertrag

15. September 2008

Vor knapp einem Jahr hat die Stiftung Warentest ja noch geraten mit dem iPhone-Kauf zu warten. Man sollte auf ein mögliches Folgemodell von Apples iPhone warten. Das Handy hatte noch einige Fehler, die korrigiert werden müssten, urteilte die Stiftung Warentest nach einem Schnelltest. Wenn jetzt tatsächlich vertragsfreie iPhones auf den Markt kommen, wird die Beliebtheit einmal mehr einen Schub nach vorne bekommen.

Letztes Jahr fehlten ein paar technische Features, die Funktion stand angeblich hinter dem Design zurück. Inzwischen hat das formschöne Design und der Touchscreen die Nutzer überzeugt. Auch ausgereiftes GPS ist keine Hürde mehr. Das Bedienkonzept von Apples iPhone ist weiterhin einfach: Nur ein paar Fingerzeige auf dem Bildschirm lassen das Smartphone online gehen. Das Eingabeprogramm ist leicht erlernbar. E-Mails können per Bildschirmdruck einfach über die nackte Fingerkuppe gehen. Die Sprachqualität der heutigen Geräte ist einwandfrei, der MP3-Spieler begeistert.

Ein Dorn im Auge der Nutzer war in diesem Jahr, das die Kosten trotz Gratis-Surfen im Internet vergleichsweise sehr hoch sind. Neben Bereitstellungspreis musste in der Regel ein Zweijahresvertrag mit speziellen Tarifen abgeschlossen werden, was im günstigsten Tarif etwa 600 Euro im Jahr bedeutete.

Das könnte jetzt ein Ende haben, wenn vertragsfreie iPhones den Markt neu einnorden. Die Kombination von Schönheit und Funktionalität verbunden mit größtmöglicher individueller Freiheit des Nutzers. Die Händler versprechen kein gehacktes, sondern werksseitig original simlockfreies iPhone, dass weltweit mit jeder Sim-Karte - T-Mobile, Vodafone, O2, Eplus, alle Prepaidkarten etc. funktioniert. Das bedeutet auch, die problemlose Installation und funktionierende Updates von Software auf das iPhone, weil ja keine werksseitige Simlock-Sperrung für Reibung sorgt. Wer möchte nicht ein vertragsfreies Apple iPhone haben?

Kundendaten auf chinesischem Server

5. September 2008

Heise.de berichtet, dass das ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO auf einem chinesischen Webserver rund 56.000 frei zugängliche Datensätze geortet hat, von denen nach Recherchen von WISO zumindest ein großer Teil aus einer Bewerberdatenbank von Price-Waterhouse-Coopers (PwC) stammt. Diese Daten bestehen aus E-Mail-Adressen und Passwörtern, die die Eigentümer möglicherweise bei verschiedenen Diensten im Internet einsetzen.

Dabei sind wohl vor allen Dingen Zahlungskonten im Visier. Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PwC hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Datensätze, aus E-Mail-Adresse und Passwörtern, wurden lt. der ZDF-Recherche dazu benutzt, sich bei einem Internet-Zahlungsdienstleister anzumelden. Dabei spekulierten die Datendiebe anscheinend auf die Gewohnheit vieler Internet-Nutzer gleiche Kombinationen aus E-Mail-Adresse und Passwort bei verschiedenen Diensten zu verwenden. Dadurch hätte man Zugriff auf das Zahlungskonto des Betroffenen erhalten.

Ein direkter Zugriff auf die Bewerberdaten bei Price-Waterhouse-Coopers war mit den im Netz befindlichen Informationen nicht möglich, da man sich dort nur mit Hilfe eines Benutzernamens anmelden konnte, der sich nicht bei den gestohlenen Daten befand. Die Betroffenen sollten, um einem Missbrauch ihrer Daten vorzubeugen, sicherstellen, dass sie bei allen Online-Diensten unterschiedliche Passwörter verwenden.

Sendehinweis:
Ausführliche Informationen in WISO am Montag, 8. September 2008, um 19.25 Uhr im ZDF, Moderation: Michael Opoczynski.

Meinungsfreiheit und Optimierung

30. Juni 2008

Digitale Kommunikation kann Menschen weltweit miteinander verbinden. Schon ein Anruf macht Landesgrenzen bedeutungslos, im Zeitalter der Digitalen Kommunikation werden Barrieren ganz unterschiedlicher Art aufgelöst, sie können durchdacht und nutzungsfreundlich überwunden werden.

(wi.) Gemeinsame Gedanken lassen sich durch digitale Kommunikation zu einer globalen Idee entwickeln. Doch wenn Menschen sich austauschen können auch kritische Inhalte transportiert werden; was der eine äußert muss dem anderen noch lange nicht gefallen. Das allein darf jedoch nicht zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führen. Bei den Ergebnissen der Suchmaschinen stehen die guten Lieder und die bösen Lieder nebeneinander versammelt, wie die Bänkelsänger auf einem mittelalterlichen Marktplatz. Nur die anschließende Rauferei findet nicht statt.

Optimierung heute heißt immer auch, durch gute und interessante PR die richtigen Lieder an die gewünschte Stelle in den Ergebnislisten zu platzieren. Indem man durch qualitative Inhalte aus dem Gros der Verlautbarungen, interessanter, spannender und gehaltvoller hervorragt, als der Mitbewerber. Das ist ideale und relevante Suchmaschinenoptimierung.

Die Generationen heute haben das Glück, nicht im stillen Kämmerlein mit ihrer Meinung im Monolog verbleiben zu müssen, das Internet, die digitale Kommunikation ermöglicht eine niemals vorher gegebene Möglichkeit der umfassenden Zuhörerschaft in der ganzen Netzwelt. Und nicht nur das. Mancher Journalist recherchiert heute im Netz, ja dieser Berufsstand ist ohne Netzanbindung überhaupt nicht mehr zu denken. In der realen Welt hat das Internet längst seinen Platz eingenommen.

Es scheint, dass keinerlei Zensur angewandt wird. Daraus ergibt sich die Chance, seine eigene Meinung offen zu vertreten – vorausgesetzt der eigene Name oder Firma steht am Ende der Meinung und ist einzusehen. Im Web 2.0 ist es leicht geworden namenlos zu erscheinen, und doch ist auch das Internet kein rechtsfreier Raum. Wer sich einigermaßen auskennt, kann natürlich Anfragen ins Netz über Sibirien, die Ukraine oder Kanada schicken, und damit die Inhalte ensprechend verdeckt bereitstellen. Und doch bleibt jede menschliche Äußerung Teil des rechtsverbindlichen Systems in dem wir gemeinsam leben.

Microsoft behält Yahoo im Auge

24. Juni 2008

(Heise.online) Der Softwarekonzern Microsoft hat seine Übernahmeambitionen gegenüber Yahoo auch nach dem Abbruch aller Verhandlungen zwischen den beiden Unternehmen noch nicht vollständig aufgegeben. Falls es im Management des Internetdienstleisters zu einem Wechsel kommt, könnte sein Konzern seine Absichten erneuern, sagte Microsoft-Manager Kevin Johnson in einem Interview mit der Financial Times Deutschland (FTD). Johnson ist Chef der Sparte “Platform and Services”.

Derzeit sei es schwer zu spekulieren, was passieren werde. “Dies ist etwas, was Yahoo und Jerry Yang sowie deren Aktionäre und Vorstände klären müssen”, sagte Johnson. So könnte es auf der Yahoo-Hauptversammlung am 1. August könnte zu einem Wechsel im Yahoo-Vorstand kommen, falls der Großinvestor Carl Icahn seine Kandidaten durchsetzen und Yahoo-CEO Jerry Yang absetzen kann.

Yang ist laut FTD in den vergangenen Tagen erneut in die Kritik geraten, nachdem bekannt geworden war, dass Microsoft 1 Milliarde US-Dollar für Yahoos Suchmaschine geboten habe und weitere 8 Milliarden US-Dollar in Aktien des Internetdienstleisters stecken wollte. Das geht laut dem Bericht aus einer E-Mail Johnsons an seine Mitarbeiter hervor.

Ohne Yahoo plant Microsoft, sich bei der Suchwort- und Onlinewerbung durch “kleinere, gezielte Zukäufe” zu verstärken, sagte Johnson laut FTD. In dem Bereich habe Microsoft Fortschritte gemacht, es gebe aber noch viel Arbeit zu erledigen. Eine Kooperation mit Yahoo hätte nur einen Teil der Probleme gelöst, da der Internetdienstleister vorrangig in den USA aktiv sei. Weitere Übernahmeziele sieht Johnson vor allem im Bereich der Werbung. Ein Beispiel dafür ist der TV-Werbe-Spezialist Navic Networks, den Microsoft kürzlich kaufte.

Neun Millionen Deutsche mit Profil im Internet

19. Juni 2008

(Bitkom, 18.06.08) Tipps zum Schutz der Privatsphäre finden Sie hier:

  • 20 Prozent Wachstum pro Jahr
  • Online-Netzwerke sind beliebteste Art, sich im Netz zu zeigen
  • Datenschutz ist ein Qualitätskriterium für Anbieter
  • BITKOM gibt Tipps zum Schutz der Privatsphäre

Sinnvoll sei eine bewusste Festlegung, welche persönlichen Daten andere Nutzer sehen sollen. Der BITKOM gibt Tipps, was bei der Nutzung von Communitys zu beachten ist:

1. Geschützte Adressdaten
Ohne persönliche Daten geht es nicht: Die meisten Communitys verlangen zumindest Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse. Das dient auch der Sicherheit der Nutzer, weil so einem Missbrauch der Online-Plattform vorgebeugt wird. Die Adressdaten sind geschützt und nicht frei im Internet lesbar, wenn es die Nutzer nicht eigens anders bestimmen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Datenschutzerklärung des Anbieters zu lesen. Communitys müssen per Gesetz strenge Datenschutzregeln erfüllen. So müssen sie ihre Mitglieder allgemein verständlich informieren, zu welchen Zwecken sie persönliche Daten speichern. Im Zweifel sollte man vor der Registrierung per E-Mail nachfragen.

2. Voller Name oder Pseudonym?
Communitys leben vom Vertrauen der Nutzer untereinander. Nur wenn mit offenen Karten gespielt wird, fühlen sich die Mitglieder sicher. In vielen Netzwerken ist es daher Pflicht, dass sich Nutzer mit ihrem vollen Namen registrieren. Das gilt für geschäftliche Communitys, aber auch für bekannte Netzwerke von Schülern und Studenten. „Der Zweck der meisten Plattformen ist, reale soziale Beziehungen im Netz abzubilden“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Scheer. In Communitys, wo das nicht zutrifft, spricht aber nichts gegen Pseudonyme („Nicknames“).

3. Das richtige Maß an Offenheit
Im täglichen Leben würden die meisten Menschen Unbekannten kaum ihr Privatleben offenbaren. Auch im Internet haben es die Nutzer selbst in der Hand, den Zugang zu privaten Infos zu beschränken. In Communitys lässt sich zwischen Freunden und Fremden unterscheiden: Gute Bekannte haben Zugriff auf die neuesten Fotos, andere nicht. Gleiches gilt für persönliche Kontaktdaten oder Infos zum eigenen Freundeskreis. „Auch für junge Menschen ist das richtige Maß an Privatsphäre wichtig“, so BITKOM-Präsident Scheer. Frei zugängliche Partyfotos im Netz können zum Beispiel bei der Bewerbung um einen Job schaden.

4. Darstellung in Suchmaschinen
Profile, die in Communitys eingestellt wurden, lassen sich nicht ohne Weiteres mit Suchmaschinen finden. Das geht bei den meisten Netzwerken nur, wenn die Nutzer es ausdrücklich wünschen. So wird sichergestellt, dass lediglich Mitglieder die persönlichen Seiten lesen können, aber nicht jeder Internet-Surfer.

5. Der Umgang mit Werbung
Wie andere kostenlose Internet-Angebote finanzieren sich auch Online-Netzwerke weitgehend über Werbung. Nur einzelne Communitys, vor allem im Business-Bereich, bieten daneben auch Abonnement-Modelle in Form von Premium-Mitgliedschaften an. Wer Gratis-Angebote nutzt, bekommt daher in der Regel auch Anzeigen zu sehen. Beliebt sind „zielgruppenspezifische“ Werbe-Einblendungen. Dabei können die Unternehmen zum Beispiel festlegen, dass ein Produkt nur männlichen Nutzern zwischen 20 und 25 Jahren in bestimmten Städten gezeigt wird. Die Community kann dafür einen Filter definieren, übermittelt den werbenden Firmen aber keine persönlichen Nutzerdaten. Bei manchen Plattformen ist es möglich, solche Werbefilter individuell auszuschalten – dann bekommen aber zum Beispiel auch Männer Werbung für Lippenstifte angezeigt.

Google News und deutsche Verleger

29. Mai 2008

Die Bedenken deutscher Verleger, Google dringe mit seinem Dienst Google News in ihr Stammgeschäft ein, wischt Eric Schmidt, der Chef von Google in einem aktuellen Interview mit der FAZ/online beiseite.

Google sortiert die Inhalte der rund 700 deutschsprachigen Nachrichtenseiten. Auf diese Weise verdient Google einerseits zwar Geld mit den Inhalten der Nachrichtenseiten, leitet ihnen andererseits aber auch sehr viele Nutzer zu, so dass die Verlage bisher kein Veto eingelegt haben.

Nun stellt Google die Nachrichten auch auf einer Landkarte dar, was ebenfalls in Konkurrenz zu den Angeboten einiger Verlage steht. „Wir schauen aus der Sicht der Nutzer, nicht aus der Sicht der Verleger. Wir lösen ein Problem der Nutzer, auch wenn die Verleger besorgt sind, dass wir ihr Geschäft berühren“, sagt Schmidt.

Impressumspflicht im echten Leben

21. Mai 2008

In der “Realen Welt”, also dem Leben außerhalb des Internet, gilt die Impressumspflicht seit je her für alle an die Öffentlichkeit gerichteten Publikationen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird oder nicht. Jeder, der sich schon einmal politisch engagiert und Flugblätter verteilt hat, oder wer sich als Schüler in der Redaktion der Schülerzeitung beteiligt hat, kennt die Pflicht zur Angabe eines Impressums, das meist mit dem Kürzel “V.i.S.d.P.” (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) gekennzeichnet wird.

In jeder an die Öffentlichkeit gerichteten Publikation muss ein korrektes Impressum stehen und in diesem die für den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und Adressen nachlesbar sein.

Die Impressumspflicht für Webseiten ist also keine juristische Besonderheit, sondern lediglich eine Angleichung an die für Papier-Veröffentlichungen geltenden Vorschriften. Insofern ist klar, dass der Gesetzgeber auch für Teledienste eine Impressumspflicht definiert hat, die unabhängig von der Erwirtschaftung eines Gewinns ist. Im Gesetz wurde also ganz gezielt der Begriff “geschäftsmäßig” und nicht “gewerbsmäßig” gewählt.

Relevanz von Backlinks

19. Mai 2008

Bei der gängigen Suchmaschinenoptimierung wird normalerweise eine Seite für bis zu fünf Suchwörter optimiert. Eine umfangreiche Seite wird dabei oft in mehrere Einzelseiten aufgeteilt, um diese für verschiedene Suchbegriffe zu optimieren.

Suchwörter werden mit den entsprechenden optimal passenden Inhalten kombiniert. Diesen Bereich rechnet man gemeinhin zur „OnPage-Optimierung“; die alle Methoden und Möglichkeiten bezeichnet, die den Inhalt und die Struktur einer Website modifizieren.

Allein die Relevanz von Webseiten zu erhöhen genügt nicht mehr. Ein gutes Listing und eine gute Sichtbarkeit in Suchmaschinen, sowie die Quantität und Qualität der eingehenden Links auf eine Website (Backlinks) müssen mit in Betracht gezogen werden. Dieser Bereich der Suchmaschinenoptimierung wird als „OffPage-Optimierung“ bezeichnet.

Um Websites auf ihr Potenzial hin zu untersuchen, können kostenlose Online-Tools genutzt werden. Manchmal genügen kleine Veränderungen, um sich in Suchmaschinen auf einer viel besseren Platzierung wiederzufinden. Sinnvoll ist es trotzdem, einen kompetenten Suchmaschinenoptimierer wie Ongate zu befragen, weil entsprechendes Know-how Zeit und Ressourcen spart.

Digitale Rechte

6. Mai 2008

Konzerne wie Apple und Universal Music haben sich vom Digital Rights Management so gut wie verabschiedet, andere halten weiterhin an diesem traditionellen Denkmuster fest. Die Kopierschutzdebatte erreicht in diesem Jahr auch auf die Filmszene, wo Inhalte ebenfalls häufig mittels DRM vor Piraterie geschützt werden.

Online-Portale die Videos bereitstellen, geben Anlass zur Diskussion, weil dort oft urheberrechtlich geschützte Videos auftauchen. Im Frühling mussten sich die Plattformbetreiber deswegen auch in Deutschland den Gerichten stellen. Google hat inzwischen verbesserte Filtersysteme zum Aufspüren geschützter Inhalte entwickelt, und vermehrt nach Kooperationsmöglichkeiten mit Fernsehsendern und Musikern gesucht.

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